Hinweise zu Aufsichtspflicht und Haftung
- Vor und nach den Gemeindeveranstaltungen haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Dies gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht an andere übertragen, die die Kinder zur Christusgemeinde bringen (= wenn Kinder von Erwachsenen mitgebracht werden, die nicht ihre Eltern sind).
- In den Eltern-Kind-Kreisen (Bambinis, Mini-Club) haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Dies gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht an andere übertragen, die die Kinder zur Christusgemeinde bringen (= wenn Kinder von Erwachsenen mitgebracht werden, die nicht ihre Eltern sind).
- Die Benutzung von Kinderfahrzeugen und Spielsachen im Außenbereich erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch die Benutzung entstehen, übernimmt die Christusgemeinde keine Haftung.