Hinweise zu Aufsichtspflicht und Haftung

Hinweise zu Aufsichtspflicht und Haftung

  • Vor und nach den Gemeindeveranstaltungen haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Dies gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht an andere übertragen, die die Kinder zur  Christusgemeinde bringen (= wenn Kinder von Erwachsenen mitgebracht werden, die nicht ihre Eltern sind).
  • In den Eltern-Kind-Kreisen (Bambinis, Mini-Club) haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Dies gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht an andere übertragen, die die Kinder zur  Christusgemeinde bringen (= wenn Kinder von Erwachsenen mitgebracht werden, die nicht ihre Eltern sind).
  • Die Benutzung von Kinderfahrzeugen und Spielsachen im Außenbereich erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch die Benutzung entstehen, übernimmt die  Christusgemeinde keine Haftung.

Nach oben scrollen